Voller Klimabonus bei Unzumutbarkeit von Öffis

Der Behindertenrat und die ÖMSG fordern, Menschen mit der Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Behindertenpass und/oder dem Ausweis gemäß § 29b StVO den Klimabonus unabhängig von ihrem Wohnort in voller Höhe (200 Eur) zu gewähren.