Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit
Rechtsanspruch auf 2-4 Wochen Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit Seit 1. Jänner 2020 gibt es für pflegende Angehörige in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit. Der Nationalrat hat am 25. September 2019 in seiner letzten Sitzung vor der Nationalratswahl einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. auf Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen