Informationen zur Zusammenarbeit mit kommerziellen Anbietern

Die Multiple Sklerose Gesellschaft Wien bietet der pharmazeutischen Industrie Kooperationen an. Als gemeinnütziger Verein vertreten wir primär die Interessen unserer Mitglieder und achten darauf, dass die inhaltliche Unabhängigkeit unserer Arbeit gewährleistet ist.

Daher haben wir  einen Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit mit themenbezogenen Wirtschaftsunternehmen formuliert.

 

 

Verhaltenskodex der Österreichischen Multiple Sklerose Gesellschaft für die Zusammenarbeit mit themenbezogenen Wirtschaftsunternehmen

1. Präambel

Die Österreichische MS-Gesellschaft begrüßt die die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit themenbezogenen Wirtschaftsunternehmen. Dabei muss die finanzielle und inhaltliche Unabhängigkeit der Tätigkeiten der ÖMSG auf allen Ebenen gewährleistet bleiben. Grundlage der Unabhängigkeit sind dieser Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit mit themenbezogenen Wirtschaftsunternehmen.

2. Allgemeine Grundsätze

Die Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft ist der Dachverband der MS-Landesgesellschaften und vertritt die Interessen von Menschen mit Multipler Sklerose auf überregionaler und internationaler Ebene. Die Aufgabe der ÖMSG ist die Schaffung von „Awareness“ zum Thema Multiple Sklerose in der Öffentlichkeit, die Unterstützung von Landesgesellschaften und Selbsthilfegruppen sowie das Erbringen von Dienstleistungen für mit der Behandlung und Betreuung von Menschen mit MS befassten Berufsgruppen.
In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit themenbezogenen Wirtschaftsunternehmen müssen daher die ÖMSG und ihre Mitarbeiter und Vertreter folgende Grundsätze beachten:

  • Die ÖMSG ist zur Kooperation mit themenbezogenen Wirtschaftsunternehmen bereit, wobei diesen jedoch kein Recht der Einflussnahme auf die Inhalte von Informationsmaterialien und Veranstaltungen eingeräumt werden kann.
  • Die ÖMSG kann keine Zusammenarbeit akzeptieren, die die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.
  • Informationen über Medikamente oder klinische Studien werden von der ÖMSG nur veröffentlicht, wenn sie durch vom Vorstand autorisierte Ärztinnen und Ärzten verfasst oder freigegeben wurden.
  • Veranstaltungen der ÖMSG für Menschen mit MS und deren Angehörige, sowie für medizinisches Fachpersonal werden ausschließlich durch die ÖMSG durchgeführt. Eine finanzielle Unterstützung von Seiten der Wirtschaftsunternehmen muss nach den o.g. Grundsätzen abgewickelt werden. Sämtliche Zuwendungen werden nach Art, Umfang und Zweck offengelegt.
  • Dabei obliegt der ÖMSG die komplette Kontrolle über die Inhalte, die Auswahl von Vortragenden, Teilnehmenden und die Gestaltung von Veranstaltungsprogrammen und Social-Media Auftritten sowie die finanzielle und organisatorische Abwicklung. Eigens angefertigte oder von der ÖMSG an Firmen übergebene Bild- und Tonaufnahmen in denen Mitarbeiter oder Vertreter der ÖMSG vorkommen, oder die
    in sonstiger Weise der ÖMSG zuordenbar sind, dürfen ausschließlich in einer freigegebenen Form und Ausführung, auf die freigegebene Art und für die freigegebene Dauer verwendet werden. Jede Form der Bearbeitung oder sonstigen Nutzung ist ausdrücklich untersagt.

3. Verwendung von Namen und Logo der ÖMSG

Eine Verwendung des Logos und des Namens Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft oder ÖMSG darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ÖMSG erfolgen.

4. Veranstaltungen

Grundsätzlich werden Veranstaltungen unter der Trägerschaft der ÖMSG nur in eigenständiger Regie organisiert, wie z. B. Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für Menschen mit MS und Angehörige, Symposien, Selbsthilfegruppen- und Fachpersonaltagungen, Gruppenangebote, u.v.m.
Daraus folgt, dass die
Festlegung der Inhalte (Themen)

  • Terminisierung
  • Bestimmung des Veranstaltungsortes
  • Auswahl von Vortragenden
  • Einladung und Leitung der Veranstaltung
  • Organisation und Abrechnung
  • ausschließlich der ÖMSG obliegt.

Bei der Festlegung der Inhalte und der Auswahl der Vortragenden achtet die ÖMSG darauf, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Dies schließt eine einseitige Darstellung zugunsten eines bestimmten Unternehmens, einer bestimmten Therapie oder eines Produktes grundsätzlich aus.
Mitarbeiter von Firmen, die mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Medikamenten oder Medizinprodukten befasst sind werden bei Veranstaltungen der ÖMSG nicht eingesetzt.
Honorare für Vortragende bei Veranstaltungen der ÖMSG werden von der ÖMSG festgelegt. Eine direkte Bezahlung durch Firmen kann nicht erfolgen.
Mit einem Sponsoring der Tätigkeiten dürfen keinerlei Auflagen im Hinblick auf Inhalte oder Vortragende verbunden sein.
Auf die Förderung wird in der Einladung und sonstigen Ankündigungen der Veranstaltung mit dem Hinweis: „Mit freundlicher Unterstützung durch …“ aufmerksam gemacht.
Das Auflegen von Informationsmaterialien Dritter (z.B. von Pharmafirmen) wird bei Veranstaltungen der ÖMSG im Rahmen der gesetzlich gestatteten Form erlaubt. Dies bedingt jedoch nicht automatisch eine Empfehlung durch die ÖMSG.

5. Social-Media Auftritte

Die Zusammenarbeit und Kooperation mit themenbezogenen Wirtschaftsunternehmen kann auch im Rahmen der Social-Media Auftritte der ÖMSG stattfinden. Auch hierfür gelten die o.g. Grundsätze, Richtlinien und Bestimmungen. Insbesondere obliegt der ÖMSG daher ausschließlich die

  • Festlegung der Inhalte (Themen)
  • Terminisierung und Häufigkeit der Social-Media Auftritte
  • Organisation und Abrechnung
    Bei der Festlegung der Inhalte achtet die ÖMSG darauf, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Dies schließt eine einseitige Darstellung zugunsten eines bestimmten Unternehmens, einer bestimmten Therapie oder eines Produktes grundsätzlich aus.
    Mit einem Sponsoring der Tätigkeiten dürfen keinerlei Auflagen im Hinblick auf Inhalte und Themen verbunden sein.
    Auf die Förderung wird im Rahmen der Social-Media Auftritte mit dem Hinweis: „Mit freundlicher Unterstützung durch …“ aufmerksam gemacht.

6. Kontakte zu Selbsthilfegruppen

Kontakte themenbezogener Wirtschaftsunternehmen zu den Landesgesellschaften und Selbsthilfegruppen können nur im gesetzlich erlaubten Rahmen erfolgen. Bei der Unterstützung von Informationsvorträgen in den Ländern und Gruppen gelten o.a. Richtlinien.

7. Schutz der Privatsphäre

Die ÖMSG verpflichtet sich keine Namen oder Adressen von Mitgliedern weiterzugeben.

8. Schlussbestimmungen

Diesen Verhaltenskodex hat der Vorstand der ÖMSG im Juli 2020 beschlossen. Die ÖMSG und ihre Landesverbände werden diesen Verhaltenskodex den Wirtschaftsunternehmen zur Kenntnis bringen und darüber umfassend informieren.

Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen (PDF)

Tätigkeits- und Finanzberichte der Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft