Anrechnung der Notstandshilfe an Partnereinkommen wird abgeschafft

Anrechnung der Notstandshilfe an Partnereinkommen wird abgeschafft Ab 1. Juli 2018 wird das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe nicht mehr angerechnet. Die bislang geltende Regelung zur Einberechnung von Partnereinkommen in der Notstandshilfe wirkt sich vor allem auf die eigenständige Absicherung von Frauen negativ aus. Darüber hinaus bewirkt die Berücksichtigung des Einkommens der Partnerin bzw.