Valorisierung des Pflegegeldes beschlossen

Alle fünf im Nationalrat vertretenen Parteien einigten sich auf die Valorisierung des Pflegegeldes. Die erste Erhöhung erfolgt mit 1. Jänner 2020.

Taschenrechner, Foto: Robert Owen-Wahl

Das Bundespflegegeldgesetz wird dahingehend novelliert, dass sich die Beitragshöhe des jahrelang nicht an die Inflation angepassten Pflegegeldes  am Pensionsanpassungsfaktor orientiert und ab 2020 jährlich erhöht wird.

Am 25. Juni 2019 einigte sich der Finanzausschuss im Nationalrat auf einen von der Liste JETZT eingebrachten Abänderungsantrag auf Anpassung des Pflegegeldes und mehrheitlich angenommenen Fristsetzungsantrag. Schließlich wurde einstimmig beschlossen, dass das Pflegegeld künftig in allen Pflegegeldstufen valorisiert und so jährlich dem Pensionsanpassungsfaktor entsprechend erhöht wird. Ursprünglich hatte die ÖVP-FPÖ-Koalition lediglich eine Anhebung ab der vierten Pflegestufe gefordert.

Derzeitige Höhe des Pflegegeldes

Zuletzt wurde das Pflegeld in allen Pflegestufen zum 1. Jänner 2016 erhöht.

Pflegebedarf in Stunden pro Monat (seit 1. Jänner 2016) Stufe Betrag in € mtl.
mehr als 65 Stunden 1 157,30
mehr als 95 Stunden 2 290,00
mehr als 120 Stunden 3 451,80
mehr als 160 Stunden 4 677,60
mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist 5 920,30
mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist 6 1.285,20
mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder – ein gleichzuachtender Zustand vorliegt 7 1.688,90

Immer mehr Menschen beziehen Pflegegeld

Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld ist im Jahresvergleich erneut angestiegen. Per 31. Mai 2019 bezogen 462.583 Menschen Pflegegeld, was einen Anstieg um 1,02 Prozent gegenüber 2018 bedeutet. Allerdings veränderte sich die Aufteilung der Pflegebedürftigen pro Pflegestufe nur geringfügig: Im Mai bezogen rund 28 Prozent Pflegegeld auf Stufe 1, 22 Prozent auf Stufe 2,18 Prozent in Stufe 3, 15 Prozent in Stufe 4, elf Prozent auf Stufe 5, vier Prozent auf Stufe 6 und zwei Prozent auf Stufe 7.

Quelle: OTS, Parlamentskorrespondenz, Sozialministerium