Teleordination für SVS-Versicherte

Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen Versicherte können künftig das Angebot einer Teleordination in Anspruch nehmen.

telefonierende Ärztin, Text: Teleordination für Selbstständige und Landwirtinnen, Foto: Canva

Während die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauern (SVS) sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau mit Ende August 2020 die telemedizinische Krankmeldung, also die Möglichkeit zur Krankschreibung ohne physischen Kontakt mit der Hausärztin bzw. dem Hausarzt beenden, wird ein anderer Bereich der Telemedizin forciert: So können SVS-Vertragsärztinnen und -ärzte noch im Juli über elektronische Kommunikationsmittel Beratungsdienstleistungen anbieten und mit der SVS abrechnen. Das erklärte SVS-Obmann Peter Lehner am 22. Juli 2020 in einer Aussendung.

Hintergrund ist eine Einigung zwischen der Sozialversicherung der Selbständigen und der Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) über einen Teleordinationstarif in Höhe von EUR 13,00 für eine Ordination via Telefon oder andere elektronische Kommunikationsmittel. Voraussetzung für die Erstattung der anfallenden Kosten ist, dass die Kommunikation zwischen Patientin bzw. patient und Ärztin bzw. Arzt erfolgt und nicht über eine Assistentin abgewickelt wird.

Die Teleordination ist bei ausschließlichen Beratungstätigkeiten ohne Notwendigkeit einer Untersuchung oder etwa bei Befundnachbesprechungen abrechenbar. Zudem darf es keinen Zweifel an der Grundlage der medizinischen Entscheidung geben. Die vorerst mit 31. Dezember 2021 befristete Regelung gilt für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie Fachärztinnen und Fachärzte, jedoch nicht für die Fachgebiete Labormedizin und Radiologie.

ÖÄK-Steinhart: Telefonische Krankschreibung muss bleiben

Aus der Sicht von Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte kommen die Bestrebungen der ÖGK, die telefonische Krankschreibung Ende August auslaufen zu lassen, zu früh. Er argumentiert, dass gerade ab September die entscheidende Phase beginnen werde, „die uns möglicherweise eine zweite Welle bringen wird.“ Laut Dr. Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin der ÖÄK, müsse jede Maßnahme, die verhindert, dass mit COVID-19 infizierte Menschen in die Ordinationen kommen, genutzt werden – vor allem solche, die sich bereits ausgezeichnet bewährt hätten.

Quelle: Sozialversicherung der Selbständigen. Österreichische Ärztekammer