ÖMSG unterstützt Müllner v. Austria vor dem EGMR: Klimaschutz als Menschenrechtsfrage

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass die Österreichische MS-Gesellschaft Mex Müllner bei seiner Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterstützt. Insgesamt wurden 14 Stellungnahmen vom Gerichtshof zugelassen, darunter auch die der ÖMSG, der UN-Sonderberichterstatterinnen Elisa Morgera und Astrid Puentes Riaño, der Human Rights Entrepreneurs Clinic der Harvard Law School sowie führender österreichischer Rechtsprofessor*innen und Klimawissenschaftler*innen.

Diese Intervention stellt einen bedeutenden Schritt dar, um auf die gravierenden Auswirkungen des Klimawandels auf Menschen mit MS und anderen Behinderungen aufmerksam zu machen.

Hintergrund des Falls

Mex Müllner lebt mit MS und leidet unter dem Uhthoff-Phänomen. Steigende Temperaturen durch den Klimawandel verschärfen seine Symptome erheblich und beeinträchtigen seine Lebensqualität. In seiner Beschwerde vor dem EGMR argumentiert Mex Müllner, dass die unzureichende Klimapolitik Österreichs seine Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt, insbesondere in Bezug auf:

  • Artikel 8 (Recht auf Privat- und Familienleben): Die steigenden Temperaturen beeinträchtigen massiv seine Bewegungsfreiheit. Bereits ab 25°C kann er seine Wohnung kaum noch verlassen, und ab 30°C ist er auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen. Dies führt zu erheblicher sozialer Isolation und beeinträchtigt sein Privatleben.
  • Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde): In Österreich gibt es derzeit kein wirksames Rechtsmittel, um gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen vorzugehen. Bürger haben keine Möglichkeit, den Staat zur Verantwortung zu ziehen, wenn er seine Klimaschutzverpflichtungen nicht einhält. Ein Erfolg dieser Klage könnte Österreich dazu zwingen, ein rechtliches Verfahren für Bürger zu schaffen, um Klimaschutzmaßnahmen einzufordern.

Was sind Klimaklagen?

Es gibt nicht „die eine“ Klimaklage, aber alle teilen das Ziel, durch rechtliche Mittel für mehr Klimaschutz zu kämpfen. Ziel solcher Klagen ist es, Staaten zur Verantwortung zu ziehen, wenn unzureichende Klimaschutzmaßnahmen grundlegende Menschenrechte verletzen.

Wer wird angeklagt?

In diesem Fall klagt Mex Müllner als Einzelperson den Staat Österreich an, da er der Ansicht ist, dass die unzureichende Klimapolitik seine Rechte verletzt und seine Lebensqualität massiv beeinträchtigt.

Was bedeutet es, als Drittpartei Stellung zu beziehen und wie funktioniert das?

Einzelpersonen und Organisationen mit relevanter Expertise (z. B. in den Bereichen Gesundheit und Klimawissenschaft) können beim EGMR eine Third Party Intervention einreichen. Dabei ergreifen sie keine Partei, sondern geben dem Gericht eine zusätzliche Perspektive auf den Fall. Solche Stellungnahmen können entscheidend für das Verfahren sein. 

Was würde sich ändern, wenn die Klage erfolgreich ist?

Sollte der EGMR zugunsten von Mex Müllner entscheiden, könnte dies:

  • Österreich dazu verpflichten, eine wirksame Beschwerdemöglichkeit für Klimaschutzfragen zu etablieren.
  • den Staat anweisen, verstärkte Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen vor den Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Der EGMR kann jedoch keine Gesetze direkt aufheben.
  • ein verbindliches Urteil für alle 46 EMRK-Staaten bedeuten – das betrifft 820 Millionen Menschen.
  • andere Gerichte dazu bewegen, sich in zukünftigen Urteilen auf dieses wegweisende Urteil zu berufen.

Warum ist dieser Fall so wichtig?

Die Klimakrise betrifft uns alle, doch besonders vulnerable Gruppen wie Menschen mit MS sind unverhältnismäßig stark von den gesundheitlichen Folgen betroffen. Mit unserer Third Party Intervention wollten wir dem Gericht verdeutlichen, dass es nicht nur um allgemeine Umweltfragen geht, sondern um konkrete Menschenrechtsverletzungen, die durch unterlassene Klimaschutzmaßnahmen entstehen.

Wir hoffen, dass diese Klage ein starkes Signal setzt und Österreich seine Klimapolitik im Sinne der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Frage stellt.

Gemeinsam für Klimagerechtigkeit!

Weiterlesen:

https://klimaklage.fridaysforfuture.at/

https://www.behindertenrat.at/2024/12/oebr-beteiligung-an-klimaklage-vor-egmr/