Was tun bei langem Krankenstand im Beruf?
Bei einer länger andauernden Verschlechterung der MS ist oft nicht klar, wie sich die Situation am Arbeitsplatz entwickelt. Falle ich für eine gewisse Zeit aus – kann ich meine bisherige Tätigkeit überhaupt noch ausführen? Manche denken viel zu schnell an Berufsunfähigkeit (bei Angestellten) oder Invalidität (bei Arbeiter:innen). Vor einer Entscheidung ist jedenfalls eine Beratung bei MS-Landesgesellschaften, fit2work, BBRZ etc. empfehlenswert. Denn es gibt viele Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Autorin: Manuela Lanzinger
In einer internationalen Studie zu Krankheitskosten bei MS aus dem Jahr 2017 wurden auch die Auswirkungen auf das Berufsleben untersucht: 54 Prozent aller Studienteilnehmer:innen im erwerbsfähigen Alter gaben an, nicht berufstätig zu sein, 43 Prozent nannten dafür ihre Erkrankung MS als Grund.
Das MS-Barometer 2020 gibt an, dass in Österreich nur 17 Prozent der Personen mit Multipler Sklerose in Vollzeit beschäftigt und 29 Prozent teilzeitbeschäftigt sind. Diese Ergebnisse sind verheerend! Dabei gibt es schon jetzt Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten ein längeres Erwerbsleben ermöglichen.
Wiedereingliederungsteilzeit
Um Rückfälle nach langen Krankenständen zu vermeiden und einen sanfteren Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu ermöglichen, gibt es die sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ).
Dafür gibt es gewisse Voraussetzungen:
» Der Krankenstand muss mindestens 6 Wochen ununterbrochen gedauert haben.
» Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 3 Monate ununterbrochen aufrecht sein.
» Die Wiedereingliederungsteilzeit muss spätestens einen Monat nach dem Ende des Krankenstandes begonnen werden.
» Es ist eine Beratung durch fit2work erforderlich oder ein arbeitsmedizinischer Dienst stimmt der WIETZ zu.
» Mit dem Arbeitgeber muss eine schriftliche Vereinbarung über Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung sowie ein Wiedereingliederungsplan erstellt werden. Vorab sollte mit Betriebsrat oder Gewerkschaft Kontakt aufgenommen werden.
» Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent reduziert werden.
Normalerweise beträgt die Dauer der WIETZ zwischen 1 und 6 Monaten. Insgesamt sind maximal 9 Monate WIETZ möglich.
Das Gehalt in der WIETZ ist zwar geringer, es gibt aber einen gewissen Lohnausgleich durch das Wiedereingliederungsgeld der Krankenversicherung.
Neben dem Betriebsrat beraten fit2work, Gewerkschaften und Arbeiterkammer vor der Entscheidung zur WIETZ.
Lohnförderungen
Menschen, die zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gehören, haben einen erhöhten Kündigungsschutz und weitere Vorteile am Arbeitsmarkt. Dazu gehören auch Lohnförderungen für Unternehmen.
Um einen Feststellungsbescheid als begünstigte Behinderte zu erhalten, ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % erforderlich.
Informationen zu Lohnförderungen gibt es hier beim Sozialministeriumservice.
REHA-Geld und Umschulungsgeld
Bei drohender Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit gilt für alle, die ab 1.1.1964 geboren sind: Ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zwar nicht dauerhaft, aber im Ausmaß von mindestens 6 Monaten vorübergehend vorhanden, gibt es Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Pensionsversicherung auf. Diese prüft den Anspruch und die etwaige Dauer.
Das Rehabilitationsgeld wird von der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) ausbezahlt. Es gibt einen Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation, wenn diese zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist. Die vereinbarten Maßnahmen der Rehabilitation dürfen nicht verweigert werden.
Das Umschulungsgeld zahlt das AMS aus. Bedingung ist, dass eine berufliche Umschulung sinnvoll und zumutbar ist und dass die Betroffenen bei der Umschulung aktiv mitwirken.
Die Zuerkennung von Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld führt „automatisch“ zum Vorliegen einer arbeitsrechtlichen Karenzierung.
Neben dem Betriebsrat beraten Gewerkschaften und Arbeiterkammer vor der Entscheidung.
Hier finden Sie Infos zum Reha-Geld.
Hier finden Sie Infos zum Umschulungsgeld.
Forderungen
Der Österreichische Behindertenrat als Interessensvertretung richtet Forderungen an die Politik, um Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten eine gute Ausbildung und ein langes Erwerbsleben zu ermöglichen, dazu gehört:
» Spezifische Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, geschlechtsspezifisch angepasst.
» Inklusives Teilzeitmodell mit Lohnausgleich (ähnlich wie die Altersteilzeit), um gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
» Langfristige Absicherung des Ausgleichstaxfonds als Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten eine Arbeit finden oder bestehende Arbeitsverhältnisse erhalten. Ein Arbeitsplatz bedeutet Selbstbestimmung, soziale Sicherheit und chancengleiche Teilhabe.
Weiterführende Informationen
Jobs für Menschen mit Behinderungen / chronischen Krankheiten:
Hier finden Sie myAbility Jobs
Hier finden Sie die Jobbörse Österreich – Arbeiten im Bund
Unterstützung am Arbeitsplatz:
Hier finden Sie NEBA – Netzwerk Berufliche Assistenz
Berufliche Bildung & Rehabilitation:
Hier finden Sie BBRZ – Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum
(c) canva