Wertminderung beim Pflegegeld

Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung vor 25 Jahren nicht angemessen valorisiert. Wer Pflegegeld bezieht, muss im Vergleich zum Jahr 1993 mit einem um 30 Prozent geminderten Fördersatz auskommen.

Grafik: Frau misst mit einem Bleistift Stapel von Münzen, Credit: mohamed_hassan, Pixabay

Das 1993 in Kraft getretene Pflegegeld ist heute rund 30 Prozent weniger wert als vor 25 Jahren. Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) fordert einen Ausgleich des Wertverlusts und die gesetzlich verankerte jährliche Valorisierung des Pflegegeldes.

Grafik: Pflegestufen und Pflegegeld

Als das Pflegegeld mit 1. Juli 1993 eingeführt wurde, um Menschen mit Pflegebedarf ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wurde im Bundespflegegeldgesetz keine jährliche Abgeltung der Inflationsrate und des damit einhergehenden realen Wertverlusts festgelegt. Auch wenn das Pflegegeld seit seiner Einführung fünfmal erhöht wurde, beträgt der Kaufpreisverlust des Pflegegeldes – gemessen am Verbraucherpreisindex – von 1993 bis 2018 rund 30 Prozent.

Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, fordert anlässlich des 25-Jahr-Jubiläums des Pflegegeldes dessen jährliche, automatische und gesetzlich festgeschriebene Valorisierung und den Ausgleich des bisherigen Wertverlustes durch eine Einmalzahlung.

Quelle: Aussendung des ÖBR vom 11. Mai 2018

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