Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen

Sind Sie eine Person mit Behinderung und leben in der Europäischen Union? Dann möchte die Europäische Kommission Ihre Meinung zur europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 erfahren.

Öffentliche Konsultation: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 – Evaluierung

Die EU befragt bis 23. Oktober 2019 EU-Bürgerinnen und -Bürger zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Europäische Kommission möchte herausfinden, wie sich die Rechte und das Leben von Menschen mit Behinderung  in der Europäischen Union in den letzten 10 Jahren verändert haben. Daher interessiert sie sich für die Meinung von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die von der Europäischen Union (EU) seit 2010 getroffenen Maßnahmen, mit denen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf EU-Ebene umgesetzt und die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.

Diese Maßnahmen wurden im Wege einer Vielzahl von Initiativen durchgeführt, die Teil der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 sind. Mithilfe der erhobenen Informationen wird bewertet, was im Zeitraum 2010-2020 erreicht wurde. Die Informationen werden der Kommission zudem Aufschluss darüber geben, wie die Politik für Menschen mit Behinderungen in Zukunft verbessert und wirksamer und zielgerichteter gestaltet werden kann.

Interessierte Personen können an der öffentlichen Konsultation teilnehmen, indem sie den Online-Fragebogen ausfüllen.

> zum Fragebogen

Um qualifizierte Beiträge werden insbesondere Menschen mit Behinderungen und ihre Familien gebeten. Aber auch Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, Bedienstete der öffentlichen Verwaltung auf EU-Ebene, nationaler Ebene und lokaler Ebene, die mit Fragen der Sozialpolitik befasst und/oder für die Verwaltung und Durchführung der europäischen Fonds (insbesondere des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)) zuständig sind sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,  im Behindertenbereich engagierte Verbände und Nichtregierungsorganisationen und in den Bereichen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen oder assistive Technologien tätige Unternehmen sind aufgefordert, den Online-Fragebogen auszufüllen.