Geld aus unzulässigen Parteispenden

Rechnungshof: Geld aus unzulässigen Parteispenden soll Einrichtungen, die mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, zugute kommen.

Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker bittet die Bürgerinnen und Bürger, ab 15. Dezember 2020 Vorschläge einzubringen, welche Einrichtungen Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Die Anregungen können per E-Mail an buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at und per Direktmessage über Facebook RechnungshofAT abgegeben werden.

Hintergrund für die Initiative

Das Parteiengesetz legt fest, dass „unzulässige Parteispenden“ nicht zurück an die Spenderin oder den Spender, sondern an den Rechnungshof übermittelt werden müssen. Die Präsidentin hat dann Einrichtungen, die „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ dienen, zu bestimmen, die diese Parteispenden erhalten. Einen solchen Fall gab es bisher noch nicht.

Anfang 2021 wird bekanntgegeben, wer Spenden erhält

Das Parteiengesetz sieht keine genaueren Richtlinien zur Vorgangsweise vor, wie die Weiterleitung von unzulässigen Spenden erfolgen soll. Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker hat daher entschieden, folgenden Weg zu wählen:

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Vorschläge zu machen, welche „mildtätige oder wissenschaftliche“ Organisationen bedacht werden sollen. Die Rechnungshof-Präsidentin legt überdies Wert darauf, dass es sich um überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen, die in Österreich wirken, handelt.

Facebook-Screenshot, Quelle: Rechnungshof Österreich

Facebook-Screenshot, Quelle: Rechnungshof Österreich

Aus den Vorschlägen der Bevölkerung wird eine Liste erstellt. Aus dieser Liste wird per Los ermittelt, welche Organisationen zum Zug kommen.

Quelle: Rechnungshof Österreich