Anwältin/Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen

Am 5. März 2021 wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung die Stelle der Behindertenanwältin bzw. des Behindertenanwalts ausgeschrieben. Interessierte können sich bis 2. April bewerben.

Rollstuhlsymbol auf beigem Hintergrund, Photo by Julius Carmine on Unsplash

Gemäß § 13b Bundesbehindertengesetz (BGBl. I Nr. 82/2005), in der geltenden Fassung, hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Anwältin/einen Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwältin/Behindertenanwalt) zu bestellen.

Aufgaben und Tätigkeiten

Beratung und Unterstützung von Personen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen; ­Abhaltung von Sprechstunden und Sprechtagen im gesamten Bundesgebiet; Durchführung von Untersuchungen und Studien zum Thema der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen; Veröffentlichung von Berichten und Empfehlungen zu allen Fragen, welche die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung berühren; Berechtigung zur Einbringung von Verbandsklagen gemäß §13 des ­Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes; jährlicher Tätigkeitsbericht an den Sozialminister/die ­Sozialministerin; regelmäßiger mündlicher Bericht an den Bundesbehindertenbeirat; Wahrnehmung der Aufgaben eines Mitglieds des Bundesbehindertenbeirats; Zusammenarbeit und Vernetzung mit den ­wesentlichen Akteuren im Bereich der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen; Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen.

Erfordernisse

Verpflichtende Erfordernisse:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

  • volle Handlungsfähigkeit;

  • abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Ausbildung.

Vorliegen von Ausbildungen zum Erwerb bzw. zur Erweiterung von Managementkompetenzen werden begrüßt.

Die im Folgenden angeführten Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:

Kenntnisse/Erfahrungen

  • umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen, des Gleichbehandlungsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts
  • Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Hinblick auf die Aufgabengebiete der Behinderten anwältin/des Behindertenanwalts
  • Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung
  • Erfahrungen mit Öffentlichkeitsarbeit
  • überdurchschnittliches Engagement
Managementkompetenzen

  • Führungs- und Managementerfahrung
  • Organisationstalent
  • strategisches Denken
  • Zielorientiertheit
  • Entscheidungsfähigkeit
Sozial-kommunikative Kompetenzen

  • besondere Eignung zur Menschenführung
  • Kommunikations-, Verhandlungs- sowie Teamfähigkeit

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. Ein Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise sowie allfällige Referenzen sind der Bewerbung anzuschließen.

Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bei gleicher sonstiger Eignung ist einer Bewerberin/einem Bewerber mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.

Nach Einlangen der Bewerbungen und vor der Bestellung hat der Österreichische Behindertenrat ein Hearing mit den in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen/Bewerber durchzuführen und ist nach Durchführung des Hearings der Bundesbehindertenbeirat anzuhören.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Steht die Behindertenanwältin/der Behindertenanwalt im aktiven Bundesdienst, steht ihr/ihm unter Fortzahlung ihrer/seiner Dienstbezüge die zur Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben notwendige freie Zeit zu; die Inanspruchnahme ist der/dem Dienstvorgesetzten mitzuteilen. Sie/Er hat Anspruch auf den Ersatz der Reisegebühren nach den für sie/ihn geltenden Vorschriften.

In allen anderen Fällen gebührt ihr/ihm neben dem Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten unter sinngemäßer Anwendung der für Schöffen und Geschworene geltenden Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 136, für ihre/seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70% des Ausgangsbetrages gemäß § 2 des Bundesgesetzes über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und die von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz-BBezG), BGBl. I Nr. 64/1997.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist unmittelbar beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion IV), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen (Kontaktadresse für E-Mail-Bewerbungen: Silvia.Necsulescu@sozialministerium.at).

Quelle: Wiener Zeitung, Amtsblatt