Coronavirus und Risikogruppen

Update vom 28. August 2020: Der besondere Schutz von Risikogruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorerst bis Jahresende verlängert.

Detailaufnahme Coronavirus, Text: Corona & Risikogruppen. Die bisherige Risikogruppen-Regelung wird vorerst bis Ende August 2020 gelten. Eine Verlängerung kann aufgrund der COVID-19 Situation gegebenenfalls durch den Gesundheitsminister und die Arbeitsministerin erfolgen. Foto: Canva

Für Menschen aus der COVID-19-Risikogruppe gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln werden nun vorerst bis einschließlich 31. August 2020 verlängert. Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, haben damit Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen.

Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.

Die Verlängerung tritt mit 1. August 2020 in Kraft. Damit sollen Personen mit einem COVID-19-Risikoattest weiterhin am Arbeitsplatz geschützt werden. Wenn Home-Office nicht möglich ist, besteht daher noch Anspruch auf bezahlte Freistellung bis Ende August 2020.

Anschober: „Es geht um jene Menschen, die besonders akut gefährdet sind auf Grund ihrer spezifischen Krankheitssituation. Unser gemeinsames Ziel ist es, diese auch weiterhin bestmöglich zu schützen. Entweder durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz wie z.B. in einem spezifischen Zimmer, einer spezifischen Arbeitssituation, die darauf wirklich Rücksicht nimmt oder durch Home Office. Sollte beides nicht möglich sein, gilt die Arbeitsfreistellung vorerst bis Ende August. Dafür übernimmt der Bund die Refinanzierung.“

„Wir befinden uns aufgrund der Corona-Pandemie in einer Ausnahmesituation, in der es besonderer Vorsicht, vor allem im Schutz von Risikogruppen, bedarf. Daher verlängern wir die derzeitige Regelung bis Ende August. Dadurch stellen wir sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Risiko-Attest haben, weiterhin freigestellt werden. Das ist wichtig, um die Menschen bestmöglich zu schützen und eine Verbreitung des Virus einzudämmen“, so Aschbacher.

> weitere Informationen

Verordnung zur COVID-19-Risikogruppen-Freistellung

Die Verordnung von Bundesministerin Christine Aschbacher zur Verlängerung der COVID-19-Risikogruppen-Freistellung bis 31. August 2020 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Verordnung von Bundesministerin Christine Aschbacher zur Verlängerung der COVID-19-#Risikogruppen-Freistellung bis 31. August 2020 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/345

Für ein Ende der Ungewissheit

Da die letzen Monate gezeigt haben, dass die entsprechende Verordnung immer erst knapp vor Monatsende veröffentlicht wird, fordert die Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft eine durchgehende Verlängerung der Regelung bis 31. Dezember 2020 und damit ein Ende des monatlichen Bangens, ob die Risikogruppenregelung weiter verlängert wird.