Risikogruppen-Regelung bis 31. März 2021 verlängert
Risikogruppen-Regelung bis 31. März 2021 verlängert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die einer besonders gefährdeten Personengruppe angehören, für die am Arbeitsplatz keine Vorkehrungen zum Schutz vor COVID-19 getroffen werden können und die keine Möglichkeit auf Homeoffice haben, können vom Dienst freigestellt werden. Eine Verordnung von Arbeitsministerin Christine Aschbacher sowie eine Dienstrechts-Novelle für öffentliche