Zweite Amtszeit für Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer

Dr. Hansjörg Hofer ist der erste Behindertenanwalt, der selbst von Behinderungen betroffen ist. Nun wurde von Sozialministerminister Dr. Wolfgang Mückstein für eine zweite Amtszeit wiederbestellt.

Mit Wirkung vom 14. Juni 2021 bestellte Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein den bisherigen Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer erneut zum Behindertenanwalt. Foto: Marcel Kulhanek/BMSGPK

Mit Wirkung vom 14. Juni 2021 bestellte Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein den bisherigen Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer erneut zum Behindertenanwalt. Foto: Marcel Kulhanek/BMSGPK

Bereits seit 2017 ist Dr. Hansjörg Hofer als Behindertenanwalt, genauer gesagt als Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen tätig. Nach Durchführung eines öffentlichen Hearings durch den Österreichischen Behindertenrat (ÖBR), das pandemiebedingt erstmalig als Live-Stream übertragen wurde, und nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates, wurde Hofer am 14. Juni 2021 für eine zweite Amtszeit  wiederbestellt. Der Jurist wird sich im Rahmen dieser Funktion weitere vier Jahre für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Aufgaben und Kompetenzen des selbständigen, unabhängigen und an keine Weisungen gebundenen Behindertenanwalts

Der Behindertenanwalt ist gemäß Bundesbehindertengesetz für die Be­ratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zuständig, die sich diskriminiert fühlen und stellt somit eine wichtige Einrichtung für Gleichberechtigung und Chancengleichheit in Österreich dar. Zu seinen vorrangigen Aufgaben zählen die Untersuchungen zum Thema Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen sowie die Veröffentlichung von Berichten und Empfehlungen. Der Behindertenanwalt kann Verbandsklagen einbringen und ist verpflichtet, jährlich einen Tätigkeitsberichts an den Sozialminister vorzulegen, den dieser dem Nationalrat vorlegt. Darüber hinaus ist der Behindertenanwalt zur mündlichen Berichterstattung an den Bundesbehindertenbeirat verpflichtet.

„Die Funktion des Behindertenanwalts ist äußerst wichtig. Daher freue ich mich, dass mit Dr. Hofer jemand, der seine Kompetenz bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt hat, diese Funktion auch in Zukunft ausüben wird und ich freue mich auf eine weiterhin ausgezeichnete Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderungen in Österreich“.
Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein

Vor seiner erstmaligen Ernennung zum Behindertenanwalt war Dr. Hofer mehr als 30 Jahre lang im Sozialministerium tätig, zuletzt bekleidete er die Funktion eines stellvertretenden Sektionschefs. Der Jurist war der Umsetzung zahlreicher Gesetzesvorhaben, die für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Österreich von wesentlicher Bedeutung sind, federführend beteilig – beispielsweise an der Umsetzung des Behindertengleichstellungspakets im Jahr 2006.

Der erste Behindertenanwalt, der selbst von Behinderungen betroffen ist, betonte im Zuge seiner erneuten Ernennung, dass gerade in Zeiten der Pandemie die Gefahr bestehe, dass Rechte und berechtigte Interessen von Menschen mit Behinderungen „unter die Räder kommen.“ Dem werde sich Hofer entschlossen entgegenstellen. Da die umfassende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in vielen Bereichen noch lange nicht verwirklicht sei, werde er sich auch weiterhin tatkräftig für die Erreichung dieses Ziels einsetzen.

Abbau gängiger Vorurteil

In der Pandemie hätten Hofer zufolge auch viele Menschen mit Behinderungen ihren Arbeitsplatz verloren. Dabei seien sie bereits zuvot häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen gewesen als die Gesamtbevölkerung. Aus diesem Grund fordert der Behindertenanwalt gezielte Unterstützungsmaßnahmen, damit mehr Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung kommen. Eine solche Maßnahme könnte die zeitweilige Lohnnebenkostenbefreiung von Unternehmen sein, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen. „Das in unserer Gesellschaft leider verbreitete Bild der Menschen mit Behinderungen als reine LeistungsempfängerInnen des Sozialsystems ist grundlegend falsch. Menschen mit Behinderungen müssen in die Lage versetzt werden, am Arbeitsmarkt zu zeigen, was sie können. Dazu kann mitunter auch Unterstützung nötig sein. Was jedenfalls unabdingbar für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist, ist ein Abbau gängiger Vorurteile“, so Hofer.

Nationaler Aktionsplan Behinderung

Die qualitätsvolle und partizipative Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung für die Jahre 2022 bis 2030, der als Leitlinie der österreichischen Behindertenpolitik die Umsetzung des UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich regelt, sieht der Jurist als „Gelegenheit, die berechtigten Anliegen von Menschen mit Behinderungen voranzubringen“. Von großer Bedeutung sei dabei die Einführung klarer Indikatoren und Zeitpläne, damit eine zuverlässige und termingerechte Realisierung der einzelnen Maßnahmen des NAP gewährleistet werde. Darüber hinaus sei auch deren sachgerechte budgetäre Bedeckung unabdingbar.

„Trotz der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen starte ich optimistisch in meine zweite Amtszeit und habe die Hoffnung, dass in den nächsten Jahren einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden können. Ich gehe davon aus, dass sich alle politischen EntscheidungsträgerInnen Ihrer Verantwortung für die Teilhabe der rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich bewusst sind.“
Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer