Auszeit für pflegende Angehörige in Kärnten

Kärntner und Kärntnerinnen, die ihre Angehörigen pflegen, können eine kostenlose Urlaubswoche beantragen. Das Land organisiert nicht nur den Erholungsaufenthalt im Herbst 2021, sondern kümmert sich auch um einen professionellen Pflegeersatz.

Frau spaziert durch den herbstlichen Wald, Credit: Unsplash

Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die eine/n pflegebedürftige/n Verwandte/n zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Ziel dieses Angebotes ist, körperliche und seelische Regeneration zu ermöglichen und Weiterbildungsmaßnahmen für die häusliche Pflegetätigkeit in Form von Vorträgen anzubieten. Die Unterbringung und Verköstigung auf Vollpension-Basis der pflegenden Angehörigen erfolgt zu diesem Zweck in einer vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgewählten Kureinrichtung.

Angebot für pflegende Angehörige in Kärnten

  • sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg
  • urärztliche Untersuchungen
  • individuelle Therapieanwendungen
  • Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm.
  • Vorträge zu pflegerelevanten Themen, Information, psychologische Beratung
  • Rahmenprogramm

Antragsvoraussetzungen

  • Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mindestens zwei Jahren
  • Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden.
  • mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 bzw. 2 bei Demenzdiagnose (Facharzt/Fachärztin)
  • Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung länger als vier Monate
  • Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von EUR 50,00
  • Entrichtung der Kurtaxe EUR 2,00 pro Nacht und Person im Gesundheitshotel

Antragsunterlagen

  • unterfertigter Antrag „Urlaub für pflegende Angehörige“
  • letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie
  • Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste
  • Sicherstellung der Ersatzpflege
  • mobile soziale Dienste
  • Förderungen (Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpflegeförderung Sozialministerium Service)

Durchführungszeitraum

1. Turnus: 28. November bis 05. Dezember 2021
2. Turnus: 05. Dezember bis 12. Dezember 2021
3. Turnus: 12. Dezember bis 19. Dezember 2021

Einsendeschluss: Freitag, 29. Oktober 2021

Anträge sind bei Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung und unter www.ktn.gv.at erhältlich.

Kontakt

Dr. Michaela Miklautz, UAL, Dr. Andrea Neuschitzer-Meisslitzer
Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Pflegewesen
Tel.: 050 536 – 15456, E-Mail: abt5.pflegeurlaub@ktn.gv.at

Info unter https://ogy.de/erholung-pflegende-angehoerige