Gemeinsame Persönliche Assistenz in Freizeit und Beruf ab Sommer in den ersten Bundesländern

Das Sozialministerium will eine gemeinsame Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in Freizeit und Beruf schaffen. Die Förderrichtlinie dazu hat Sozialminister Johannes Rauch am 25. März 2023 in Kraft gesetzt. Dafür stehen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Start in Salzburg, Tirol und Vorarlberg ist ab dem Sommer zu erwarten.

Die Zuständigkeit für die Persönliche Assistenz ist zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Über 2.000 Personen nehmen die Persönliche Assistenz für Freizeitgestaltung nach Vorschriften der Länder in Anspruch, rund 600 eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach den Vorgaben des Bundes.

Mit der veröffentlichten Förderrichtlinie schafft das Sozialministerium die Voraussetzung, die unterschiedlichen Systeme der neun Bundesländer und des Bundes zu vereinheitlichen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistent:innen sichergestellt. Die Bundesländer, die ihr Angebot anhand der neuen Förderrichtlinie zur Verfügung stellen, erhalten vom Sozialministerium bis zu 50 Prozent der Kosten zurück.

Start in Salzburg, Tirol und Vorarlberg

Ab sofort können die Bundesländer ihre Anträge beim Sozialministerium stellen. Im Sommer startet voraussichtlich in Salzburg, Tirol und Vorarlberg das Pilotprojekt. Zeitgleich läuft ein Evaluierungsprozess, um die Erfahrungen aus der Praxis einzuarbeiten. Ziel ist, dass auch alle anderen Bundesländer die neue Förderung in Anspruch nehmen und die Persönliche Assistenz damit bundesweit für alle Lebensbereiche vereinheitlicht wird. Gespräche laufen bereits.

Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert

Die Kriterien der Förderrichtlinie schaffen erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche. Vereinheitlicht werden die Definition der Persönlichen Assistenz, Kriterien und Prozedere der Bedarfsfeststellung, Serviceleistungen, Leistungserbringung sowie die Evaluierung und Qualitätssicherung.

Zudem wird eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen angestrebt. Bislang ist das Angebot der Länder meist auf Menschen mit körperlichen Behinderungen, die Pflegegeld beziehen, beschränkt. Mit der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung sollen die Arbeitsbedingungen für Assistent:innen verbessert werden. Das soll dazu beitragen, mehr Menschen für diesen Beruf zu gewinnen.

Die Förderrichtlinie sieht zudem eine gemeinsame Anlaufstelle im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips für die Persönliche Assistenz vor. Diese soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nur einen Antrag stellen und nur mit einer Stelle abrechnen müssen, egal welche Art der Persönlichen Assistenz (Arbeitsplatz oder Sonstiges) sie beziehen. Assistenzwerber:innen können künftig auch die gleichen Personen als Assistent:innen in allen Lebensbereichen beschäftigen.

Die neue Förderrichtlinie finden Sie unter: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (sozialministerium.at).